Die Unterstützung bei der Haushaltsführung wird im Rahmen der Pflegesachleistung (SGB XI) bei Vorhandensein eines Pflegegrades von der Pflegeversicherung übernommen. Alternativ kann auch der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dafür eingesetzt werden.
Die Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als hauswirtschaftliche Versorgung bezeichnet. Sie umfasst Hilfen beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen der Wäsche und Kleidung und dem Beheizen der Wohnung. Auch gehört dazu das Bestellen und Abholen von Rezepten, Begleitung zum Arzt und weitere individuelle Hilfe im Alltag.
Neben der Grundpflege und der medizinischen Versorgung unserer Patienten, kümmern wir uns auch gerne um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten:
• Putzen der Wohnung
• Einkauf
• Wäsche waschen
• Freizeitaktivitäten
• Etc.
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Sie.